Dr. Thomas Mayinger
Fon: 0911 9270 91-20
Dr. Markus Péntek
Fon: 0911 9270 91-21
Fax: 0911 9270 91-23
info@mayinger.eu
Kleinreuther Weg 88
90408 Nürnberg
|
Schwerpunkte |
Wir sind wirtschaftsrechtlich tätig und betreuen dabei Privatleute und Unternehmen.
Zu unserer Klientel gehören Banken, Wertpapierhandelsunternehmen, Finanzdienstleister, Versicherungsmakler, produzierende Unternehmen, Einzel- und Großhändler, sowie Dienstleister aus den Bereichen Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Personalservice und Facilitymanagement, Druck-, Medien- und Veranstaltungstechnik, EDV, Catering und Gastronomie.
|
Wir zeichnen uns durch ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz aus, da der Fokus unserer Tätigkeit klar auf unseren Schwerpunkten liegt und wir uns in diesen Bereichen ständig fortbilden. Natürlich kann auch Rat in anderen Rechtsgebieten erteilt und das Mandat voll bearbeitet werden. So decken wir versiert auch die klassischen Bereiche des Arbeits- und Zivilrechts ab, regulieren Verkehrsunfälle und Haftpflichtfälle und sind als Verteidiger in Bußgeld- und Strafsachen für Sie tätig.
Wir bemühen uns, alle Mandate effizient und zügig zu bearbeiten und dem Mandanten eine für ihn maßgeschneiderte Beratung oder Bearbeitung seines Mandats zu erbringen. Wir sind deshalb flexibel und können kurzfristig auf individuelle Situationen reagieren. Wenn wir uns nicht in der Lage sehen, Ihr Mandat unseren Ansprüchen gerecht zu bearbeiten, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt, der nach unserer Einschätzung Ihre Sache kompetent und zuverlässig bearbeitet.
Wir sind für Sie auf Basis des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) tätig. Grundsätzlich berechnen wir dabei auch für die außergerichtliche Tätigkeit die im RVG vorgesehenen Fest- und Rahmengebühren. Bei entsprechender Vereinbarung werden wir aber auch gegen Zeithonorar für Sie tätig.
Wir wünschen uns den Mandanten,
- der bereit ist, für sein Recht etwas zu leisten, indem er den Rechtsanwalt mit Informationen und Unterlagen tatkräftig unterstützt,
- der die Leistung des Rechtsanwalts anerkennt, indem er die geschuldete Vergütung bezahlt oder sich über seine Leistungsfähigkeit erklärt, so dass ihm der Weg der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe gewiesen werden kann,
- der den von ihm gewünschten oder eingeforderten Rat auch annimmt, ohne die Nachteile des Rechtssystems oder seiner Beweisregeln in die Person des Rechtsanwalts zu projizieren.
|
|
|